Die Bestattung stellt auch eine finanzielle Herausforderung dar. Die Gesamtkosten einer Bestattung können leicht die Summe von 5.000 Euro überschreiten. Bis zum Jahr 2003 hat der Staat einen Teil der Kosten durch das gesetzliche Sterbegeld getragen. Seit dem 01.01.2004 ist diese Unterstützung jedoch ersatzlos gestrichen worden. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, private Vorsorge zu treffen. Teil der Via Vita Bestattungsvorsorge, ist die Sterbegeldversicherung der Barmenia Versicherungen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und können beruhigt sein, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen finanziell abgesichert ist.   Die Auszahlung der Versicherungsleistung kann an eine beliebige Vertrauensperson des Versicherten erfolgen. Dies kann der Ehepartner, ein Kind oder ein sonstiger Vertrauter sein. Es ist jedoch ratsam, das unwiderrufliche Bezugsrecht für das Bestattungsunternehmen festzulegen.
Das Bestattungsunternehmen organisiert die Bestattung und erledigt auch die anfallenden Formalitäten. Es hat die Festlegungen, die beim Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages getroffen wurden, vorliegen und ist daran gebunden. Angehörige dagegen können bei der Planung der Bestattung von dem Willen des Verstorbenen abweichen.
Darüber hinaus ist die unwiderrufliche Bestimmung des Bestatters als Bezugsberechtigtem eine gute Möglichkeit, um Dritte von dem Zugriff auf die Versicherung auszuschließen. Neben den Angehörigen kommen hier auch das Sozialamt oder Träger von Alten- und Pflegeheimen in Frage.

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