| Die Bestattung stellt auch eine
finanzielle Herausforderung dar. Die Gesamtkosten einer Bestattung
können leicht die Summe von 5.000 Euro überschreiten.
Bis zum Jahr 2003 hat der Staat einen Teil der Kosten durch
das gesetzliche Sterbegeld getragen. Seit dem 01.01.2004 ist
diese Unterstützung jedoch ersatzlos gestrichen worden.
Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, private Vorsorge
zu treffen. Teil der Via Vita Bestattungsvorsorge, ist die Sterbegeldversicherung
der Barmenia Versicherungen. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen
und können beruhigt sein, dass die Bestattung nach Ihren
Wünschen finanziell abgesichert ist. |
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Die Auszahlung der Versicherungsleistung
kann an eine beliebige Vertrauensperson des Versicherten erfolgen.
Dies kann der Ehepartner, ein Kind oder ein sonstiger Vertrauter
sein. Es ist jedoch ratsam, das unwiderrufliche Bezugsrecht
für das Bestattungsunternehmen festzulegen.
Das Bestattungsunternehmen organisiert die Bestattung und erledigt
auch die anfallenden Formalitäten. Es hat die Festlegungen,
die beim Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages getroffen
wurden, vorliegen und ist daran gebunden. Angehörige dagegen
können bei der Planung der Bestattung von dem Willen des
Verstorbenen abweichen.
Darüber hinaus ist die unwiderrufliche Bestimmung des Bestatters
als Bezugsberechtigtem eine gute Möglichkeit, um Dritte
von dem Zugriff auf die Versicherung auszuschließen. Neben
den Angehörigen kommen hier auch das Sozialamt oder Träger
von Alten- und Pflegeheimen in Frage. |